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Baugenehmigungsverfahren
Dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung sind fogende Bauvolagen 3-fach entsprechend der Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg (§ 10 der BbgBauVorlV) beizufügen: 1. Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 2. Amtlicher Lageplan (§ 2) 3. objektbezogener Lageplan (§ 3) 4. Außenanlagenplan (§ 4) 5. Grundstücksentwässerungsplan (§ 5) 6. Bauzeichnungen (§ 6) 7. Baubeschreibung (§ 7) 8. Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 48 Abs. 4 der BbgBO 9. Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik gemäß Hochbaustatistikgesetz Soweit für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich, sind dem Antrag folgende Bauvorlagen beizufügen: 1. Betriebsbeschreibung (§ 7) 2. besondere Bauvorlagen (§ 9) 3. Bauvorlagen nach Sonderbauverordnungen.
Die entsprechenden Unterlagen sind nur von einem bauvorlageberechtigten
Objektplaner (§ 48
Brandenburgische Bauordnung) einzureichen. |