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vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sind fogende Bauvolagen 3-fach entsprechend der Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg (§ 11 der BbgBauVorlV) beizufügen:

1. Amtlicher Lageplan (§ 2)

2. objektbezogener Lageplan (§ 3)

3. Außenanlagenplan (§ 4)

4. Grundstücksentwässerungsplan (§ 5)

5. Bauzeichnungen (§ 6)

6. Baubeschreibung (§ 7)

7. Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 48 Abs. 4 der BbgBO

8. Erklärung des Objektplaners nach § 57 Abs. 2 der BbgBO

9. Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik gemäß Hochbaustatistikgesetz

10.falls erforderlich besondere Bauvorlagen (§ 9)

 

Die entsprechenden Unterlagen sind nur von einem bauvorlageberechtigten Objektplaner (§ 48 Brandenburgische Bauordnung) einzureichen.