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Vorbescheidsverfahren

Dem Antrag auf Vorbescheid sind fogende Bauvolagen 3-fach entsprechend der Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg (§ 13 der BbgBauVorlV) beizufügen:

1. Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000

2. sonsige für die Beurteilung der zu entscheidenden Einzelfragen des Bauvorhabens erforderliche Bauvorlagen und Nachweise.

 

Die entsprechenden Unterlagen sind nur von einem bauvorlageberechtigten Objektplaner (§ 48 Brandenburgische Bauordnung) einzureichen.