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Vorbescheidsverfahren
Dem Antrag auf Vorbescheid sind
fogende Bauvolagen 3-fach entsprechend der
Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg (§ 13 der BbgBauVorlV)
beizufügen:
1. Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 2. sonsige für die Beurteilung der zu entscheidenden Einzelfragen des Bauvorhabens erforderliche Bauvorlagen und Nachweise.
Die entsprechenden Unterlagen sind nur von einem bauvorlageberechtigten Objektplaner (§ 48 Brandenburgische Bauordnung) einzureichen. |